Schulungen zur
Zwangsversteigerung
Schulungen zur
Zwangs-
versteigerung
Wir beraten Sie gerne zum Thema Zwangsversteigerungen
Je nach Informationslage ist der Preis schwer abschätzbar. Die Verkehrswert-Gutachten sind eher eine Orientierung und geben nicht den genauen Immobilienwert wieder. Ein Restrisiko des überteuerten Kaufs bleibt. Vor allem dann, wenn viele Bietende den Preis treiben.
Möglicherweise entstehen Zusatzkosten. Beispielsweise, wenn mehrere Gläubiger mit Forderungen im Grundbuch stehen oder der Vorbesitzer bzw. die Vorbesitzerin die Wohnung nicht freiwillig verlässt.
Vorteile der Zwangsversteigerung und des Erwerbs zusammengefasst:
Besonders interessant an dem Erwerb einer Bestandsimmobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung ist ohne Frage der niedrige Kaufpreis. Dieser liegt meist deutlich unter dem geschätzten Verkehrswert der Immobilie (oft beträgt der finale Kaufpreis nur etwa 70 % oder noch weniger des vorab geschätzten Verkehrswerts). Gerade da der Immobilienmarkt heiß umkämpft ist und Objekte immer seltener werden, während die Nachfrage kontinuierlich steigt, bieten Zwangsversteigerungen eine unkomplizierte Möglichkeit, ein Traumobjekt zu einem echten Schnäppchenpreis zu finden.
Auch die Kaufnebenkosten fallen bei Zwangsversteigerungen im Vergleich zu normalen Immobilienkäufen sehr niedrig aus. Zwar muss bei einer Zwangsversteigerung eine sogenannte "Zuschlagsgebühr" gezahlt werden, diese ist jedoch immer niedriger als die üblicherweise anfallenden Notar- und Maklergebühren. Da bereits vor der Versteigerung ein Gutachter vom Amtsgericht bestellt wird, um den Wert des Objekts zu ermitteln, muss der Höchstbietende für die Kosten des Gutachters nicht aufkommen. Er kann jedoch aus der Vorab-Beauftragung eines Gutachters insofern einen Vorteil ziehen, als dass er die Ergebnisse des Gutachtens als Informationsquelle nutzen kann.
Sollten Bieter vorab möglichst viele Informationen zum Objekt gesammelt und eine sichere Finanzierung ausgearbeitet haben, sind Immobilienkäufer im Rahmen einer Zwangsversteigerung in der Regel ein voller Erfolg und finanziell sehr lohnend. Die ersten Zahlungen sind dabei sehr schnell fällig, weshalb die geplante Finanzierung unbedingt gut durchdacht und sicher sein sollte.
Gerade in Zeiten, in denen Immobilien sehr knapp sind, bietet eine Versteigerung die Möglichkeit, günstig, unbürokratisch und schnell an ein echtes Traumobjekt zu gelangen.
Schulungen
Unsere Schulungen werden in Bezug auf Dauer und Schulungsinhalte individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Unter anderem zu folgenden Themen unterstützen wir Sie gerne:
Um für sich passende Objekte zu finden, sollten Kaufinteressenten frühzeitig bei Amtsgerichten nach zu versteigernden Objekten und den Versteigerungsterminen fragen.
Um wichtige Details zum Objekt und zum Grundstück bereits vor der Versteigerung zu erfahren, sollten Kaufinteressenten vor dem Versteigerungstermin den Grundbuchauszug prüfen. Im Grundbuch sind unter anderem mögliche Altlasten und Sondernutzungsrechte Dritter vermerkt.
In dem Gutachten zum Objekt, das vom Gericht bereitgestellt wird, können sich potenzielle Käufer über die Lage, den Zustand, die Anschlüsse und den Verkehrswert informieren. Gegebenenfalls kann eine professionelle Einschätzung dieses Gutachtens sinnvoll sein.
Grundsätzlich haben Kaufinteressenten vor dem Kauf kein gesetzliches Recht darauf, das Objekt von innen zu besichtigen.
Bereits vor dem Erwerb sollten sich angehende Immobilienkäufer über die Möglichkeiten zur Finanzierung informieren. Dies gilt auch für Immobilien, die im Rahmen einer Zwangsversteigerung gekauft werden. Bereits nach dem ersten Gebot muss nämlich schon eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Verkehrswerts hinterlegt werden.
Wenn ein Gebot für den Erwerb einer Immobilie aus einer Zwangsversteigerung abgegeben wird, müssen Bieter einige Unterlagen vorlegen. Zu diesen Unterlagen gehören unter anderem ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, die Anzahlung in Höhe von 10 % des Verkehrswerts sowie eine Vollmachtsurkunde, beziehungsweise ein Vertretungsnachweis.
Weiterführende Informationen
Eine Zwangsvollstreckung ist ein Vollstreckungsverfahren. Zu Zwangsversteigerungen kommt es immer dann, wenn der bisherige Eigentümer einer Immobilie nicht mehr seine Verbindlichkeiten als Schuldner gegenüber seinen Gläubigern begleichen kann.
Wenn Eigentümer von Immobilien Rechnungen nicht mehr zahlen können oder wollen, kann der Gläubiger beim örtlich zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf eine Zwangsversteigerung stellen. Der im Rahmen der Versteigerung erzielte Erlös wird dazu verwendet, die Forderungen des Gläubigers zu bedienen. Vor der Versteigerung wird der Verkehrswert des Objekts von einem Gutachter des Gerichts bestimmt. Bei der Wertermittlung wird das Vergleichsfahren angewandt.
Die Chancen
Für Kaufinteressenten sind Versteigerungen von Immobilien eine interessante Möglichkeit, eine Bestandsimmobilie kostengünstig zu erwerben. Erfahrungsgemäß liegt der finale Verkaufspreis einer Immobilie, die in einer Versteigerung gekauft wird, meist weit unter dem Verkehrswert. Weil die 5/10 Regel verfallt, gilt dies insbesondere für Versteigerungen durch den Zweittermin.
Auch die Nebenkosten des Kaufs sind im Vergleich zu den Nebenkosten des Kaufs bei einem "normalen" Immobilienkauf bei Zwangsversteigerungen in der Regel niedriger. Bei zwangsversteigerten Objekten fallen nämlich keine Notargebühren und Maklerkosten an.
Vorteilhaft bei Zwangsversteigerungen ist auch, dass die Amtsgerichte sehr seriös und transparent arbeiten. Lange vor der Versteigerung können sich Kaufinteressenten unbürokratisch über alle Belastungen und Verbindlichkeiten, welche gegebenenfalls noch auf dem Grundstück liegen, informieren. Zudem liegt ein Wertgutachten vor. In diesem Gutachten sind eventuelle Baumängel aufgeführt. Da die vorhandenen Unterlagen sehr vollständig sind, müssen Kaufinteressenten nicht zeitaufwendig über die Einzelheiten zur Immobilie recherchieren.
Die Risiken
Grundsätzlich haben Kaufinteressenten von Zwangsversteigerungen kein Recht darauf, das Objekt im Vorfeld von innen zu besichtigen. Auch können Meistbietende nicht wieder vom Vertrag zurücktreten. Zudem besteht kein Haftungsanspruch bei Mängeln. Eigentümer und Mieter von Objekten, die in Zwangsversteigerungen gehen, sind nicht dazu verpflichtet, Besichtigungen von Kaufinteressenten oder Mitarbeitern des Gerichts zu erlauben. Im Zweifelsfall ist daher oft nur eine Begutachtung von außen möglich. Da bei einer solch oberflächlichen Besichtigung nie alle möglichen Mängel erkannt werden können, ist die Gefahr groß, dass auf den Meistbietenden im Nachgang hohe Folgekosten zukommen.
Ein weiterer Nachteil ist, dass einmal abgegebene Gebote bei der Versteigerung nicht mehr zurückgezogen werden können. Ein schon abgegebenes Gebot zählt vor Gericht als Vertragsabschluss. Kaufinteressenten sollten sich auf Grund dieser strengen Regelung vor dem Kauf unbedingt über die Chancen und Risiken im Rahmen eines Immobilienerwerbs bei einer Versteigerung im Klaren sein. Ein "kopfloses" Mitbieten sollte im eigenen Interesse unbedingt unterlassen werden.
Käufer von Immobilien aus Zwangsversteigerungen sollten außerdem im Hinterkopf behalten, dass nicht alle Immobilien direkt nach dem Erwerb bezugsfertig sind.
Unser Mehrwert für Sie
- Oft ist es uns möglich auch eine Innenbesichtigung einer Immobilie in der Zwangsverwaltung durchzuführen.
- Unsere Finanzierungspartner ermöglichen 100 % Finanzierungen auch ohne Eigenkapital.
- Das Verkehrswertgutachten, ist oft nicht einfach zu deuten, für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
- Richtiges Verhalten in der Bieterstunde mit der 70 % oder 50 % Regel, bzw. bestehenbleibende Rechte, Titel, Baulasten usw.
- Nach dem Erwerb von Zwangsversteigerungen, wie geht es weiter? Eventuelle Klärungen mit Mietern oder ehemaligen Eigentümern über die Verwendung der Immobilie.
Sofern Sie weitere Informationen und Tipps zur Zwangsversteigerung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich
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